In der SimbaERP erstellte Rechnungen können gemahnt werden. Gemahnt werden alle fiburelevanten Belege, die ab dem Datum der Mahnung fällig sind und deren Status 0=offen oder 2=Teilzahlung ist.
Anmerkung: Der Status einer Rechnung kann geändert werden, und zwar
Mahnschreiben beinhalten i.d.R. einen einleitenden Text, die Auflistung der gemahnten Belege und einen Fußtext. Die Vorlagen für diese Texte werden einmalig zum Menüpunkt Textvorlagen angelegt.
In Abhängigkeit von der Anzahl der benötigen Mahnstufen legen Sie diese Texte mit folgenden Kennungen an:
Hier ein Beispiel für die Textvorlage zur ersten Mahnung im Bearbeitungsmodus. Die Bezeichnung Zahlungserinnerung wird auf der Mahnung angedruckt.
Säumige Zahler und fällige Belege werden selektiert. Dabei kann auf einen Bereich von Kundennummern eingeschränkt werden. Soll über alle Debitoren gemahnt werden, tragen Sie den kompletten Nummernbereich ein. Das ist i.d.R.
Ab Kundennummer: 10000
Bis Kundennummer: 69999
Datum der Erstellung: Datum der Mahnung. Gegen diese Datum wird die Fälligkeit der Belege geprüft.
Mahnstufen erhöhen: Mit der Einstellung 'Ja' wird die Mahnstufe der fälligen Belege zunächst temp. erhöht, so dass für einen bisher noch nicht gemahnten Beleg die Mahntexte der Stufe 1 gezogen werden. Im späteren Verlauf entscheiden Sie dann, ob diese erhöhte Mahnstufe in die Belege geschrieben werden soll.
Vorschlag erstellen: Mit Klick auf 'Vorschlag erstellen' werden die säumigen Zahler selektiert und mit den fälligen Belegen in einer Tabelle angezeigt. Einzelne Zeilen können markiert und über das Icon 'Aktive Zeile löschen' gelöscht werden. Die entfernten Belege werden weder auf der noch zu druckenden Mahnliste angedruckt, noch werden sie gemahnt.
Drucken: Mit Klick auf 'Drucken' wird der Mahnlauf vorbereitet. Sie haben hier zunächst noch die Möglichkeit, die vorhandenen Textvorlagen zu ändern.
Mahnungen nun drucken: Über diesen Button gelangen Sie in die Auswahl der Druckvorlagen. Sie können entweder eine Mahnliste oder die einzelnen Mahnungen drucken.
Mahnstufen übertragen: Nur wenn Sie diesen Button klicken, wird die Erhöhung der Mahnstufe in die betroffenen Belege geschrieben. Wenn Sie also 'nur' eine Mahnliste drucken aber noch keine Mahnungen versenden, weil ggf. noch entschieden werden muss, wer denn eine Mahnung erhalten soll, übertragen Sie die Mahnstufe nicht. Übertragen Sie die Mahnstufen nur, wenn auch tatsächlich Mahnungen versendet werden.