Laut Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben Ihre Kunden das Recht eine Information darüber zu verlangen, ob Sie personenbezogene Daten verarbeiten. Sie haben das Recht auf Auskunft über diese Daten, das Recht auf Berichtigung und ggf. Löschung.
Über diesen Menüpunkt können Sie
Das Löschen von Belegen ist jedoch nur möglich, wenn hinterlegte Aufbewahrungsfristen verstrichen sind.